Der Samson'sche Legatenfonds

Verschiedene Mitglieder der Familie Samson bestimmten in ihrem Testament oder schon zu Lebzeiten eine Geldsumme, deren Zinsen zu wohltätigen Zwecken verwendet werden sollten. 

So stiftete Philipp Samson aus dem Erbe seines Vaters die notwendigen Mittel für das Schul- und Erziehungsinstitut in der Harzstraße, aus dem später die Samson schule hervorgehen sollte. 

Sein Bruder Herz Samson finanzierte ein Lehrhaus in Braunschweig und plante die Stiftung eines Waisenhauses in Wolfenbüttel, die jedoch durch seinen Tod 1794 nicht mehr zustande kam. Stattdessen begründeten seine Witwe und die gemeinsamen Kinder 1796 ein zweites Schulhaus auf dem Großen Zimmerhof.

Die Stiftungen der beiden Wolfenbütteler Schulen waren bereits 1807 zusammengelegt worden; 1840 wurden alle Legate und Stiftungen der Familie in einem Legatenfonds zusammengefasst und durch eine Administration aus drei Mitgliedern verschiedener Zweige der Familie Samson verwaltet. 

Der Samson’sche Legatenfonds war von der Herzoglich Braunschweig-Lüneburgischen Regierung als mildtätige Stiftung anerkannt und agierte unter der Aufsicht des Stadtmagistrats Wolfenbüttel. Sein Hauptzweck war statutengemäß die Erhaltung der Samsonschule, daneben aber auch Unterstützung bedürftiger Familienmitglieder sowie Ausstattung armer Bräute der Samson Familie. 

Durch die ökonomischen Turbulenzen der 1920er-Jahre verlor das Kapital des Legatenfonds massiv an Wert und reichte schließlich nicht mehr zum Unterhalt der Schule aus. Der Samson’sche Legatenfonds bestand auch nach der Schulschließung weiter.

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